Fragen & Antworten
Leistungen für Kaufinteressenten – wir finden Ihr Traumhaus am Meer
Es ist nicht leicht die richtige Immobilie zu finden. Die richtige Immobilie im Ausland zu finden ist noch schwerer. Vorstellungen und Realität sind meistens nicht kompatibel. Außerdem ist der Kauf einer Immobilie in der Regel ein außergewöhnliches Rechtsgeschäft mit großer finanzieller Bedeutung, Zeit- und Kostenaufwand. Wir bieten Ihnen eine seriöse und zuverlässige Partnerschaft, sowie die folgenden Dienstleistungen:
- Seriöse, sowie kompetente Planung und Durchführung von Besichtigungen, als auch Verhandlungen mit dem Verkäufer
- Professionelle Beratung und Betreuung über den gesamten Erwerbsprozess und auch danach (wir bleiben auch nach dem Verkauf weiterhin Ihr Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um Ihre Immobilie)
- Erledigung aller Formalitäten rund um den Kauf der Immobilie, wie z.B. Steuernummer beantragen, Anmeldung bei Anbietern für Strom- /Gas- / Wasser, usw.
- Vorbereitung und Begleitung des Notartermins
- Wenn gewünscht, Vermittlung von Architekten, Designern, Landschaftsgestaltern und Handwerkern
- Zielorientierter Suchservice. Bequem, effizient und kostenlos….Ab jetzt brauchen Sie nicht mehr unzählige Immobilien-Agenturen zu kontaktieren, um Ihre Traumimmobilie zu finden; wir übernehmen diesen Aufwand für Sie
Vielleicht haben Sie in unserem Angebot noch nicht Ihre Wunschimmobilie gefunden. Wir helfen Ihnen aber gerne mit unserem Suchservice weiter, nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen geben wir Ihre Daten selbstverständlich nicht weiter. Sie sind lediglich zur internen Nutzung bestimmt. Die Übermittlung der Daten an ADImmobilien ist für beide Seiten unverbindlich und dient ausschließlich der Kontaktaufnahme.
Darf ich als EU Bürger ein Haus in Italien kaufen?
EU Bürger unterliegen keinen besonderen Bestimmungen beim Erwerb einer Immobilie in Italien; dasselbe gilt auch für US-Amerikaner aufgrund einer bilateralen Vereinbarung.
Italien wendet das Prinzip der Gegenseitigkeit an.
Eine Einschränkung ergibt sich derzeit für Schweizer Bürger. Entscheidend, ob der Erwerb realisiert werden kann, bzw. unter welchen Bedingungen, ist hier, ob es sich um eine natürliche oder juristische Schweizer Person handelt. Als Erstwohnsitz aufgrund eines Gegenseitigkeitsabkommens mit der EU vom 1.6.2002 dürfen Schweizer Bürger unbeschränkt kaufen. Natürliche Personen dürfen auch als Zweitwohnsitz eine Immobilie erwerben, wenn es sich um Residenzen, Ferienunterkünfte oder Wohneinheiten handelt, deren Nettofläche sich bis 200m² bemisst; die Grundstücksfläche darf sich bis auf eine Fläche von 1000m² ausdehnen. Gewerbeimmobilien dürfen ohne Einschränkungen gekauft werden.
Weitere Infos über Länder und deren Bestimmungen unter:
https://www.esteri.it/mae/it/ministero/servizi/stranieri/elenco_paesi.html#s
Ortskenntnis – Die Region vor Ort
Viele Suchende kennen die örtliche Umgebung der Immobilie überhaupt nicht oder haben eine falsche Vorstellung hiervon. Ein Immobilienmakler wird im Sinne des Servicegedankens eindeutig eine Hilfe sein. Dieser ist mit den regionalen Gegebenheiten und den behördlichen Auflagen vollstens vertraut.
Zeitersparnis
Natürlich können Sie selbst Ihre Immobilie suchen und direkt mit den Verkäufern Kontakt aufnehmen oder gleichzeitig eine Vielzahl an Maklern kontaktieren, aber der Zeitaufwand ist sehr groß und nicht selten verliert der Kaufinteressent den Überblick, beispielsweise welche Makler er schon kontaktiert hat, oder bei welchem Anbieter er sich schon gemeldet hat. Was viele Kunden nicht wissen, ist, dass die meisten Immobilienbüros (wie wir auch) einen kostenlosen Suchservice anbieten; so sind Sie entlastet und können Ihre Zeit für die wichtigen Dinge im Leben nutzen. Mittels eines Suchservice macht sich der Makler auf die Suche nach der für Sie passenden Immobilie und sehr oft arbeitet er auch mit anderen Maklern zusammen, um Ihnen die passende Auswahl bieten zu können.
Rechtliche Angelegenheiten
Wer vertritt Ihre Interessen beim Notar? Wer hat geprüft, ob im Grundbuch Auflagen bestehen, die den Verkauf behindern oder stören? Möchten Sie eine Immobilie erwerben? Sind Sie an unseren Leistungen interessiert? Dann besuchen Sie unsere Leistungen und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Der notarielle Kaufvertrag
(„Rogito“ oder „Atto di Compravendita“ – art. 1350, c.c.) Die Parteien müssen trotz des bindenden Vorvertrages einen Kaufvertrag abschließen, um einen ordnungsgemäßen Grundstückserwerb herbeizuführen. Ohne den Kaufvertrag findet kein Eigentumsübergang statt. Inhaltlich bestätigt der Kaufvertrag regelmäßig lediglich den Vorvertrag und konkretisiert ihn gegebenenfalls in noch offenen Punkten. Da durch den Kaufvertrag der Eigentumsübergang herbeigeführt wird, unterliegt dieser strengeren Formvorschriften als der Vorvertrag. Nach Abschluss des Vertrages findet eine Eintragung des Kaufvertrages in das italienische Immobilienregister (meist Liegenschaftsregister) statt. Die Eintragung hat dabei lediglich verlautbarenden Charakter. Wurde bereits der Vorvertrag in das Register eingetragen, erhält der Kaufvertrag die Rangstellung des Vorvertrages. Für die Beurkundung des Hauptvertrages benötigen Käufer und Verkäufer eine italienische Steuernummer, den sogenannten „codice fiscale“. Diese kann bei jedem italienischen Bezirkssteueramt oder dem für die Käufer in Deutschland zuständigen italienischen Generalkonsulat beantragt werden. Die Wahl und Bezahlung des Notars erfolgt durch den Käufer.